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Fragen & Antworten (FAQ)

Im folgenden finden Sie ein Übersicht häufig gestellter Fragen und Antworten. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular am Ende der Website. 

  • Welche Qualifikationen haben die Lehrgangsdozenten der Gefahrstoff Academy?
    Fachdozenten der Gefahrstoff Academy sind in der Regel akademisch ausgebildete Ingenieure, mit jahrelanger, teilweiser jahrzehntelanger Arbeitserfahrung im praktischen Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Welche Gruppengröße erwartet mich bei der Teilnahme an einem Lehrgang?
    Lehrgänge finden ab einer Teilnehmeranzahl von drei Personen statt und beschränken sich auf die maximale Teilnahme von 20 Personen. So kann in jedem Lehrgang ein interaktiver Austausch aller Teilnehmenden sichergestellt werden.
  • Muss ich mich auf die Teilnahme an einem Lehrgang vorbereiten?
    Nein, Sie müssen nicht fürs für die Teilnahme es Lehrgangs vorbereiten.
  • Welche Unterschiede gibt es bei einem online Lehrgang, im Vergleich zu einem Lehrgang vor Ort?
    Vor Ort Lehrgänge gehören zu der konventionellen Lehrform der vergangenen Jahrzehnte. Durch zunehmende Digitalisierung und den Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen der letzten Jahre, hat sich die online Schulung immer weiter durchgesetzt. Die Lehrinhalte der Lehrgänge unterscheiden sich nicht. Lediglich die Durchführung ist unterschiedlich. Entscheiden Sie also selbst, welches Format für Sie das richtige ist.
  • Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an einem Online-Lehrgang erfüllt werden?
    Unsere online Lehrgänge laufen über das browserbasierte Tool Zoom. Es ist keine Installation im Vorfeld notwendig. Zur online Teilnahme benötigen Sie folgendes: eine Internetverbindung mit mind. 6 Mbit/s. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels einen aktuellen Webbrowser (z.B. Google Chrome, Firefox, Edge, Safari; wir raten von der Nutzung des Internet Explorer ab) ein audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren eigenen betrieblichen IT Support.
  • Muss ich eine Prüfung absolvieren um einen Lehrgang zu bestehen?
    Nein. Der Grundlehrgang (2 Tage) und Auffrischungslehrgang (1 Tag) für Gefahrstoffbeauftragte beinhalten keine finale Abschluss Prüfung. Teilnehmende erhalten nach erfolgreich durchgeführtem Lehrgang ein Teilnahme Zertifikat (PDF). Um erlerntes Wissen während des Lehrgangs zu vertiefen, führen Dozenten verschiedene interaktive Quiz-Umfragen durch.
  • Erhalte ich nach erfolgreicher Absolvierung ein Zertifikat?
    Ja, Teilnehmende erhalten nach erfolgreich durchgeführtem Lehrgang ein Teilnahme Zertifikat (PDF).
  • Kann ich einen gebuchten Lehrgang stornieren oder umbuchen?
    Stornierungen von digitalen Lehrgängen können innerhalb von vier Wochen vor der Durchführung des Lehrgangs per E-Mail an vertrag@gefahrstoff-academy.eu erfolgen. Später stornierte digitale Lehrgänge werden voll berechnet. Teilnahme Verschiebungen eines digitalen Lehrgangs können einmalig innerhalb von zwei Wochen vor der Durchführung des Lehrgangs per E-Mail an vertrag@gefahrstoff-academy.eu erfolgen. Später verschobene digitale Lehrgänge werden voll berechnet. Eine detaillierte Aufführung der gesamten Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den geltenden AGB.
  • Kann ich meinen gebuchten Lehrgangsplatz an eine andere Person weitergeben?
    Es besteht kein Recht auf Übertragung eines gebuchten Lehrgangs auf eine dritte Person. Gerne prüfen wir aber für Sie die Möglichkeit einer Übertragung Ihres Lehrgangsplatzes. Teilnahme Verschiebungen eines digitalen Lehrgangs können einmalig innerhalb von zwei Wochen vor der Durchführung des Lehrgangs per E-Mail an vertrag@gefahrstoff-academy.eu erfolgen. Später verschobene digitale Lehrgänge werden voll berechnet. Eine detaillierte Aufführung der gesamten Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den geltenden AGB.
  • Was kann ich tun, wenn mein gewünschter Lehrgang ausgebucht ist?
    Die Gefahrstoff Academy bietet in der Regel 1 bis 2 Termine je Lehrgang im Monat an. Wählen Sie über das Buchungsformular einen passenden Lehrgangstermin für sich aus. Sollte Ihr favorisierter Termin ausgebucht sein, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@gefahrstoff-academy.eu und wir prüfen Ihr individuelles Anliegen.
  • Sind Übernachtungskosten im Preis von mehrtägigen vor Ort Lehrgängen enthalten?
    Die Teilnahmegebühr eine vor Ort Lehrgangs beinhaltet keine Reise-, Hotel- bzw. Übernachtungskosten sowie keine Essensverpflegung während der Dauer der Veranstaltungen. Eine detaillierte Aufführung Ihres gebuchten Leistungsportfolios entnehmen Sie bitte den geltenden AGB.
  • Ich benötige eine Rechnung. Wie erhalte ich diese?
    In der Regel erhalten Sie automatisch nach erfolgreicher Buchung und Überweisung Ihrer Lehrgangsgebühr eine Rechnung. Sollten Sie keine Rechnung erhalten haben schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an vertrag@gefahrstoff-academy.eu.
  • Was ist ein Gefahrstoffbeauftragter?
    Ein Gefahrstoffbeauftragter ist eine fachkundige Person, die in einem Unternehmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich ist. Diese Person hat die Weiterbildung als Gefahrstoffbeauftragter absolviert und verfügt über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Gefahrstoffrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz. Der Gefahrstoffbeauftragte arbeitet eng mit anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und dem Arbeitsschutz zusammen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen zu gewährleisten. Er berät den Unternehmer in allen Fragen des Gefahrstoffrechts. Er ist verantwortlich für den Aufbau, die Pflege und Umsetzung des Gefahrstoffmanagements im Unternehmen.
  • Wann braucht man einen Gefahrstoffbeauftragten?
    Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten (Umgang, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung von Gefahrstoffen), sind gesetzlich verpflichtet, eine fachkundige Person also einen Gefahrstoffbeauftragten zu bestellen. Dies dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Umwelt.
  • Welche Aufgaben hat ein Gefahrstoffbeauftragter?
    Ein Gefahrstoffbeauftragter hat vielfältige Aufgaben im Zusammenhang mit dem „Umgang“ mit Gefahrstoffen. Dazu gehört unter anderem die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Beratung von Mitarbeitern und Führungskräften in Fragen des Arbeits- und Umweltschutzes.
  • Wie wird man Gefahrstoffbeauftragter?
    Um Gefahrstoffbeauftragter zu werden, muss man eine spezielle Schulung absolvieren. Die Dauer und Inhalte der Schulung sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich je nach Bundesland.
  • Wie lange dauert die Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten?
    Die Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten dauert in der Regel mehrere Tage und umfasst verschiedene Themen wie beispielsweise die Eigenschaften von Gefahrstoffen, die gesetzlichen Vorschriften oder den Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Die genaue Dauer und Inhalte der Ausbildung können je nach Anbieter und Bundesland variieren.
  • Kann man die Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten auch online absolvieren?
    Ja, es gibt verschiedene Anbieter, die die Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten auch online anbieten. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass nicht alle Bundesländer diese Form der Schulung anerkennen.
  • Wie lange ist die Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten gültig?
    Die Gültigkeit der Schulung zum Gefahrstoffbeauftragten ist auf fünf Jahre begrenzt. Danach muss eine Auffrischungsschulung absolviert werden, um die Gültigkeit zu verlängern. In der Regel empfehlen wir eine Auffrischungsschulung nach 3 Jahren um auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung zu bleiben und bereits gelernte Inhalte zu vertiefen.
  • Was sind Gefahrstoffe und welche Arten gibt es?
    Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Umwelt darstellen können. Gefahrstoffe können in vielen verschiedenen Bereichen vorkommen, zum Beispiel in der Industrie, Landwirtschaft, Forschung, im Haushalt oder in der Medizin. Es gibt verschiedene Arten von Gefahrstoffen, die je nach ihren Eigenschaften in unterschiedliche Gefahrenklassen eingeteilt werden. Einige Beispiele für Gefahrenklassen und zugehörige Gefahrstoffe sind: Explosionsgefährliche Stoffe (z.B. Sprengstoffe) Entzündbare Flüssigkeiten (z.B. Benzin) Oxidierende Stoffe (z.B. Wasserstoffperoxid) Giftige Stoffe (z.B. Quecksilber) Gesundheitsschädliche Stoffe (z.B. Asbest) Umweltgefährliche Stoffe (z.B. bestimmte Pestizide) Die genaue Einteilung der Gefahrstoffe erfolgt anhand von internationalen Vorschriften und Gesetzen, wie beispielsweise der europäischen CLP-Verordnung oder der globalen GHS-Verordnung. Diese Klassifizierung dient dazu, die Gefahren von Gefahrstoffen zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.
  • Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es zum Umgang mit Gefahrstoffen?
    In Deutschland gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen, um die Gesundheit und Sicherheit von Mensch und Umwelt zu schützen. Hier eine Liste der wichtigsten Vorschriften: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die allgemeinen Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Vermeidung von Gefährdungen am Arbeitsplatz, einschließlich des Umgangs mit Gefahrstoffen. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen am Arbeitsplatz und legt Anforderungen an die Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung und Entsorgung fest. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, die eine Gefährdung für die Gesundheit darstellen können. Die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) verbietet oder beschränkt den Handel und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe. Die Störfallverordnung (StörfallV) legt Anforderungen an den Schutz vor größeren Unfällen fest, die durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen entstehen können. Darüber hinaus gibt es auch spezifische Regelungen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten, wie beispielsweise die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder die Gefahrstoffkennzeichnungsverordnung (GefStoffKv) für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen in Verbraucherprodukten.
  • Wie kann man sich als Unternehmen auf den Einsatz von Gefahrstoffen vorbereiten?
    Als Unternehmen sollte man sich vor dem Einsatz von Gefahrstoffen intensiv mit den Eigenschaften und Gefahren der Stoffe auseinandersetzen. Es ist außerdem wichtig, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
  • Wie oft sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
    Eine Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig durchgeführt werden, um die Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Häufigkeit der Beurteilung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art und Menge der Gefahrstoffe oder der Anzahl der Mitarbeiter.
  • Was passiert bei einem Unfall mit Gefahrstoffen?
    Ein Unfall mit Gefahrstoffen kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen und das Umwelt zerstören. Im Falle eines Unfalls sollten sofort die Rettungskräfte informiert und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
  • Wer haftet bei einem Unfall mit Gefahrstoffen?
    Bei einem Unfall mit Gefahrstoffen können verschiedene Personen und Institutionen haftbar gemacht werden, wie beispielsweise der Arbeitgeber, der Gefahrstoffbeauftragte oder der Hersteller des Stoffes. Es ist daher wichtig, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • An wen kann ich mich bei technischen Problemen wenden?
    Unsere Online-Lehrgänge laufen über das browserbasierte Tool Zoom. Es ist keine Installation im Vorfeld notwendig. Zur Online-Teilnahme benötigen Sie folgendes: eine Internetverbindung mit mind. 6 Mbit/s. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels einen aktuellen Webbrowser (z.B. Google Chrome, Firefox, Edge, Safari; wir raten von der Nutzung des Internet Explorer ab) ein audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren eigenen betrieblichen IT-Support. Die Gefahrstoff Academy stellt keinen internen IT-Support zur Verfügung. Sollten Sie nicht lösbare Software-Probleme haben, können Sie über info@gefahrstoff-academy.eu mit uns in Verbindung treten. Wir helfen Ihnen gerne wo möglich.
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